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   BSG, 28.07.1961 - 2 RU 77/60   

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https://dejure.org/1961,2379
BSG, 28.07.1961 - 2 RU 77/60 (https://dejure.org/1961,2379)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1961 - 2 RU 77/60 (https://dejure.org/1961,2379)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1961 - 2 RU 77/60 (https://dejure.org/1961,2379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhangs zwischen Unfall und versicherter Tätigkeit - Unfall nach Beendigung der regulären Arbeitzeit - Durchführung von Arbeiten zum eigenen Bedürfnis des Arbeitnehmers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 14, 295
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sogenannten Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr BSGE 14, 295 f; 41, 137, 139 = SozR 2200 § 555 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38; SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

    Da jedoch die versicherte Tätigkeit Mitursache des Unfalls nur ist, wenn sie diesen wesentlich bedingt hat, kann bei einer privaten Zwecken dienenden Verrichtung nicht allein deshalb, weil eine Betriebseinrichtung oder ein Betriebsvorgang an dem Unfallgeschehen mit beteiligt waren, stets und ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles angenommen werden, die versicherte Tätigkeit sei eine Mitursache des Unfalls (s. BSG 14, 295, 296; Brackmann aaO S. 480 5 I; Lauterbach aaO @ 548 Anm. 50).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - L 17 U 131/07

    Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen wegen Todes eines aus der Eigenschaft als

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Auszubildenden im Laufe eines Arbeitstages in der Ausbildungsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sog. Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (BSGE 14, 295 f; 41, 137, 139).
  • LSG Bayern, 24.04.2007 - L 3 U 447/04

    Anerkennung eines Unfalls bei Ausladearbeiten bzw. Umladearbeiten von

    Dies bedeutet nicht, dass alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers im Laufe eines Arbeitstages auf der Arbeitsstätte versichert sind, weil nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII nur Unfälle "infolge" der versicherten Tätigkeit Arbeitsunfälle sind und es einen sog. Betriebsbann nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung gibt (stRspr, vgl. BSGE 14, 295 ff.; 41, 137, 139).
  • BSG, 25.05.1988 - 9a RV 24/87

    Soldat in uneingeschränkter Freizeit = Bürger in Uniform

    Ebensowenig gewährt die gesetzliche Unfallversicherung dem Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit, die eine kurze Essenspause umschließt, einen Schutz gegen betriebsbedingte Gefahren (BSGE 14, 295 = SozR Nr. 42 zu § 542 RVO aF; SozR 2200 § 548 Nr. 15; vgl auch 2200 § 548 Nr. 20), außer bei einem ausnahmsweise anerkannten Betriebsbann im begrenzten Schiffs- und Hafenbereich für die See- und Binnenschiffahrtsunfallversicherung (BSG SozR Nr. 38 zu § 542 RVO aF; BSGE 42, 129 = 2200 § 548 Nr. 22).
  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 124/75

    Unfallversicherungsschutz - Ausländer - Rettung aus Lebensgefahr

    BSG 44, 295, 296) oder wenn allenfalls ein rechtlich nicht ins Gewicht fallender, loser Zusammenhang besteht (BSG 14, 295, 297)-.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 15 U 11/95

    Zum Nichtvorliegen eines Betriebsweges - Wahrscheinlichkeit - fehlender innerer

    Anders als bei Prüfung der sog. haftungsbegründenden Kausalität kommt es für die Frage des inneren Zusammenhangs grundsätzlich nicht darauf an, ob betriebliche Gefahren beim Unfall mitgewirkt haben; sondern entscheidend ist, ob sich der Unfall bei, also auch während einer versicherten Tätigkeit ereignet hat (vgl. BSGE 14, 295).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 4210/11
    Einen sogenannten "Betriebsbann" gibt es nur in der Schifffahrt (§ 10 SGB VII), nicht aber in der übrigen gesetzlichen Unfallversicherung (st. Rspr. BSG vom 28. Juli 1961, 2 RU 77/60 = SozR Nr. 42 zu § 542 RVO - BSGE 14, 295f.; BSG vom 22. Januar 1976, 2 RU 109/74 = SozR 2200 § 555 Nr. 1 - BSGE 41, 137; BSG vom 27. Juni 2000, B 2 U 22/99 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 38 - Breith 2000, 950ff.; BSG vom 10. Oktober 2002, B 2 U 6/02 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 BU 37/93

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Folgen eines Arbeitsunfalls -

    Da jedoch die versicherte Tätigkeit Mitursache des Unfalles nur ist, wenn sie diesen wesentlich bedingt hat, kann bei einer privaten Zwecken dienenden Verrichtung nicht allein deshalb, weil eine Betriebseinrichtung an dem Unfallgeschehen mitbeteiligt war, stets und ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles angenommen werden, die versicherte Tätigkeit sei eine Mitursache des Unfalles (s BSGE 14, 295, 296).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 173/66
    geeignet,-für die - grundsätzlich unversicherte - Tätigkeit des FrühstüCKens im vorliegenden einen Fall rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Beschäftigung herzustellen° Daß für den Kläger auch während der Frühstücksm pause Arbeitsbereitschaft bestanden habe - tatsächliche Feststellungen, inwiefern sich dies im Unfallzeitpunkt auswirkte, seien nicht getroffen worden - und daß die vom Arbeitgeber gelieferte Verpflegung Naturallohn des Klägers gewesen sei, genüge hierfür nicht° Das Schlachtermesser habe der Kläger nicht aus betrieblichen, sondern aus eigenwirtschaftlichen Gründen zum Brötchenschneiden benutzt, obwohl ihm nach den vom SG getroffenen Feststellungen ein Tafelmesser aufgedeckt worden sei; die Verwendung des Schlachtermesaers, das übrigens wegen ständigen Gebrauchs beim Frühstücken die Eigenschaft eines Betriebsgeräts verloren hatte, rechtfertige also nicht den UV-Schutz (BSG 14, 295)o ' ' '.
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 242/69

    Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls - Innerer Zusammenhang der in einem fremden

  • SG Speyer, 19.02.2004 - S 15 U 60/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • BSG, 23.10.1975 - 2/8/2 RU 13/73
  • SG Lüneburg, 07.04.2010 - S 2 U 5/09
  • BSG, 30.09.1970 - 2 RU 265/67
  • BSG, 29.04.1970 - 2 RU 209/67

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsweg - Verzögerter Heimweg - Verzögerung aus

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